Barrierefreie Website erstellen lassen: Websites, die alle
bedienen können.

Muss deine Website barrierefrei sein, etwa weil du unter das BFSG fällst oder als öffentliche Stelle die Vorgaben von Bund oder Land erfüllen musst? Dann bauen wir sie nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549, neu oder als Umbau deiner bestehenden Seite. Ob das Gesetz für dein Angebot gilt, schauen wir uns vorher gemeinsam an.

Auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Standard
WCAG 2.2 AA & EN 301 549
Pflicht für
Shops und digitale Dienste für Verbraucher, öffentliche Stellen
Leistung
Neue Website oder Umbau der bestehenden
Auch
Barrierefreie PDFs und Formulare
Dauer
Neue Website erfahrungsgemäß 8 bis 16 Wochen

Wann deine Website barrierefrei sein muss

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher, zum Beispiel Buchungssysteme oder Kundenportale. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben.

Für Websites öffentlicher Stellen gelten die BITV 2.0 des Bundes und die Gesetze der Länder. In Bayern verweist die Bayerische Digitalverordnung auf die BITV 2.0. Nicht jede Website muss barrierefrei sein. Ob das Gesetz für dein Angebot gilt, hängt davon ab, was du online anbietest. Das klären wir mit dir, eine Rechtsberatung ersetzt das aber nicht.

  • Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörden
  • Bußgelder bis 100.000 Euro (§ 37 BFSG)
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten

Das BFSG in einer Minute

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt und warum ein Plugin nicht reicht, erklärt Matijas aus unserem Team. Der Player zeigt nebenbei, wie man ein Video barrierefrei einbindet:

  • Untertitel im Bild und als ganze Sätze zum Zuschalten
  • Alle Funktionen per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
  • Text zum Video mit Bildbeschreibung
  • Kein Autoplay, das Video lädt erst beim Abspielen

Das BFSG in einer Minute, mit Matijas Kollmann aus unserem Team

Hinweis zum Video: Aufgenommen im April 2026. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, aber nicht für jede Website, sondern vor allem für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Text zum Video lesen

Was im Video zu sehen ist

Matijas Kollmann sitzt an einem Schreibtisch im Büro und spricht in die Kamera. Zwischendurch zeigen blaue Grafiken eine Illustration zum Gesetz, Symbole für Websites, Onlineshops, Buchungsportale und digitale Dienstleistungen und nacheinander die genannten Anforderungen als Liste. Die gesprochenen Worte sind als Untertitel eingeblendet.

Was gesagt wird

Seit letzten Juni gilt das BFSG, und viele Websites und digitale Angebote verstoßen heute noch dagegen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Websites und digitale Services müssen seitdem barrierefrei sein. Und das ist keine Empfehlung mehr, sondern mittlerweile Pflicht.

Betroffen sind B2C-Unternehmen mit Websites, Online-Shops, Buchungsportalen oder digitalen Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz.

Einige der Anforderungen sind: Das Angebot muss per Tastatur bedienbar sein, Mindestkontraste müssen eingehalten werden, Bilder brauchen Alt-Texte, Inhalte müssen strukturiert und für Screenreader lesbar sein, Videos brauchen Untertitel und viele weitere Sachen.

Und ein kurzes Plugin draufpacken reicht nicht. Sogenannte Overlay-Tools versprechen Barrierefreiheit auf Knopfdruck, aber sie schaffen oft das Gegenteil. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code, nicht im Overlay-Tool.

Wir prüfen euer digitales Angebot auf Barrierefreiheit und bringen es auf den richtigen Stand. Den Link dazu findest du in der Bio oder schreib uns einfach direkt.

Der Hinweis auf die Bio am Ende gilt für Social Media. Hier auf der Website geht es direkt weiter: Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen.

Bedienung per Tastatur

Mit der Tabulatortaste erreichst du alle Schaltflächen des Players. Steht der Fokus auf dem Player, gehen außerdem: K abspielen und anhalten, ← und → fünf Sekunden zurück und vor, M Ton aus und an, C Untertitel, F Vollbild.

Was wir für deine Barrierefreiheit tun

Barrierefrei heißt nicht langweilig oder technisch. Es heißt, dass alle deine Besucher die Seite bedienen können, auch mit eingeschränktem Sehen, Hören oder eingeschränkter Motorik.

Kollege mit Headset am Schreibtisch, lacht in die Kamera und erklärt mit beiden Händen
  • Barrierefreie Neuentwicklung

    Wir bauen deine Website von Grund auf nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549, mit WordPress und eigenem Theme, oder deinen Onlineshop mit Shopware.

  • Prüfung bestehender Websites

    Wir prüfen deine Website auf Barrieren nach WCAG und EN 301 549 und zeigen dir, was zu tun ist. Manchmal reicht ein Umbau, manchmal ist ein Neubau günstiger. Das sagen wir dir ehrlich.

  • Kontraste, Tastatur und Screenreader

    Ausreichende Kontraste, vollständige Bedienung per Tastatur, eine saubere Überschriften-Struktur und Alternativtexte, damit Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen.

  • Formulare und Onlineshops

    Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen, ein Bestellprozess, der auch ohne Maus funktioniert.

  • Barrierefreie PDFs

    Dokumente und Formulare als PDF nach PDF/UA (ISO 14289).

  • Erklärung oder Informationen zur Barrierefreiheit

    Wir erstellen die Informationen zur Barrierefreiheit nach BFSG oder, für öffentliche Stellen, die Erklärung zur Barrierefreiheit und binden sie korrekt ein.

  • Verständliche Sprache

    Texte, die man beim ersten Lesen versteht. Auch das gehört zur Barrierefreiheit.

So wird deine Website barrierefrei

Für eine neue barrierefreie Website rechnen wir erfahrungsgemäß mit 8 bis 16 Wochen, von der Analyse bis zum Start.

  1. Schritt 1: Kickoff & Konzept

    Wir prüfen deine bisherige Website nach WCAG und halten fest, welche Barrieren es gibt und wie schwer sie wiegen. Seitenstruktur, Navigation und Inhalte planen wir so, dass sie mit Tastatur und Screenreader funktionieren.

  2. Schritt 2: Screendesign

    Kontraste, Schriftgrößen und Fokus-Zustände prüfen wir schon im Entwurf, nicht erst im fertigen Code.

  3. Schritt 3: Entwicklung

    Wir setzen die Seite mit sauberem, semantischem Code um, inklusive Formulare und PDFs.

  4. Schritt 4: Testing

    Automatische Tests und Prüfung von Hand, bevor die Website online geht.

  5. Schritt 5: Go-live & Betreuung

    Die Website geht mit den vorgeschriebenen Angaben zur Barrierefreiheit online. Danach halten wir sie aktuell, wenn du möchtest.

Mehr zum Gesetz, zu den Normen und zur Prüfung bestehender Websites findest du auf bfsg360.de (externe Website, öffnet neues Fenster), unserem Angebot rund um das BFSG.

Website prüfen lassen

Fragen zur Barrierefreiheit

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, was du anbietest. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG unter anderem für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben. Für öffentliche Stellen gelten die BITV 2.0 und die Landesgesetze. Ob es dich betrifft, klären wir gern gemeinsam. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Eine neue barrierefreie Unternehmenswebsite beginnt erfahrungsgemäß ab 12.000 Euro. Den genauen Preis nennen wir dir, wenn wir Umfang und Funktionen kennen.

Wie lange dauert das?

Für eine neue barrierefreie Website rechnen wir erfahrungsgemäß mit 8 bis 16 Wochen, inklusive Konzept, Design, Entwicklung und Test.

Reicht ein Plugin oder ein Overlay-Tool?

Nein. Overlay-Tools passen nur die Darstellung an und lösen keine Probleme im Aufbau der Seite. Barrierefreiheit muss im Code stecken, in der Struktur und in den Inhalten.

Kann meine bestehende Website barrierefrei werden?

Oft ja. Wir prüfen sie zuerst und sagen dir dann, ob ein Umbau reicht oder ein Neubau sinnvoller ist. Das hängt vor allem davon ab, wie die Seite technisch gebaut ist.

Welche Gesetze und Normen gelten in Deutschland?

Gesetzlich gilt das BFSG für Unternehmen, die bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Für öffentliche Stellen gelten das Behindertengleichstellungsgesetz mit der BITV 2.0 (Bund) und die Gesetze der Länder, in Bayern BayBGG und BayDiV. Technische Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG des W3C verweist.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachung prüft die Einhaltung, auch stichprobenartig ohne konkreten Anlass (§ 28 BFSG). Sie fordert zur Nachbesserung auf und kann das Angebot im letzten Schritt untersagen (§§ 29, 30 BFSG). Wer eine Dienstleistung ohne Barrierefreiheit oder ohne die vorgeschriebenen Informationen zur Barrierefreiheit anbietet, riskiert ein Bußgeld bis 100.000 Euro (§ 37 BFSG).

Sieht eine barrierefreie Website langweilig aus?

Nein. Gutes Design und Barrierefreiheit passen zusammen. Es geht um Kontraste, klare Strukturen und Bedienbarkeit, nicht um Verzicht auf Gestaltung.

Sprechen wir über deine Barrierefreiheit.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob deine Website barrierefrei sein muss und was dafür zu tun ist. Ehrlich, auch wenn die Antwort „nicht nötig“ lautet.

Dein Ansprechpartner

Heiko Hinkofer

Geschäftsführer

danubius GmbH, Küstriner Straße 14, 94315 Straubing (bei Google Maps, öffnet neues Fenster) Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr

Kostenloses Erstgespräch

Drei kurze Fragen, dann melden wir uns persönlich bei dir.

Dein Ansprechpartner: Heiko Hinkofer, Geschäftsführer

Schritt 1 von 3 Worum geht es?

Mehrfachauswahl möglich.

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